Seniorenresidenz Wiesentheid – Ergebnisprotokoll Heimaufsicht

  1. Strukturdaten und allgemeine Informationen:
  • Träger: Seniorenresidenz Wiesentheid, Geschäftsführer Sebastian Preißner
  • Zielgruppe: Dementiell stark veränderte Menschen, Menschen mit Pflegeaufwand
  • Wohnformen: Langzeitpflege, beschützender Wohnbereich (20 Plätze)
  • Träger: Seniorenresidenz Wiesentheid GmbH, Geschäftsführer Sebastian Preißner Alte Abtswinder Straße 12, 97353 Wiesentheid
  • Regelprüfung:                       ja
  • Datum der Prüfung:           29.02.2024

 

  1. Pflege und Dokumentation:
    • Positive Feststellungen: Die Begehung fand in einer angenehmen Atmosphäre statt. Die gesehenen Bewohner waren alle augenscheinlich gut gepflegt. Drei Bewohner im Wohnbereich waren vor dem Frühstück im Speisebereich. Auf Nachfrage gaben alle an, dass sie zufrieden sind. Die mobilen Bewohner im Wohnbereich zeigten sich mit der Pflege, Betreuung und Verköstigung sehr zufrieden.
    • Beanstandung: Die Körperpflege bei BW wurde mit Unterstützung des Praxisanleiters vom Schüler des 2. Ausbildungsjahres fachlich und hygienisch korrekt ausgeführt. Es wurde eine aktivierende Grundpflege durchgeführt, die Ressourcen des Bewohners wurden mit einbezogen. BW sollte gebadet werden, worauf sie sich sehr freute. Da sie eingestuhlt hatte, wurde die Intimpflege vom PFK und Azubi 2.Jahr Pflegefachhelfer noch im Bett korrekt und ressourcenorientiert durchgeführt. Eine Hautkontrolle fand dabei statt. Bei beiden Bewohnern wurde als Abwurf der Abfalleimer vom Bewohnerzimmer falsch benutzt. Die Zehenzwischenräume des BW   wurden fachgerecht gereinigt. Die Fußsohlen wurden jedoch nicht gewaschen .BW  hat einen Dekubitus Grad im Steißbereich und einen Dekubitus. Er bekommt hochkalorische Kost und Zusatzkost angeboten. Die Wunden werden zusätzlich von einem externen Wundmanager der Firma versorgt. Der Verbandswechsel der Dekubiti am Steiß und rechter Gesäßhälfte wurden heute vom Azubi 2. Jahr Pflegefachkraft, Azubi 1. Jahr Pflegefachhelfer und einer PFK durchgeführt. Das Wundmaterial wurde nicht mit einer sterilen Schere zurechtgeschnitten, es wurde die Verpackung mit durchgeschnitten – nicht geöffnet. Die Vorbereitung des Verbandswechsels war insgesamt gut, er legte sich alle Materialien zurecht. Der Verbandswechsel wurde mithilfe einer sterilen Pinzette durchgeführt. Der Handschuhwechsel und die Händedesinfektion wurden sachgerecht durchgeführt. Die Wundspülung war nicht mit beschriftet. Bei der Durchsicht der Dokumentation von BW wurde festgestellt, dass für die Wundversorgung der beiden Dekubiti keine unterschriebene Arztanordnung im Pflegeheim hinterlegt ist. Bewohnerin G wird aufgrund ihres Diabetes mellitus nach einem ärztlich- verordneten Schema und mit einem Actrapid FlexPen gespritzt. Das Spritzentablett war augenscheinlich sauber, der Pen entsprechend mit Name und Anbruchsdatum versehen. Die Blutabnahme für den Blutzuckerwert erfolgte am Ohrläppchen, die Insulingabe in die Bauchdecke. Vor der Blutzuckermessung und der Injektion wurde keine Hautdesinfektion durchgeführt. Bewohnerin E klagte wiederholt über Schmerzen, insbesondere im Rückenbereich während der Grundpflege. Die Pflegeperson (PP) hat ein Schmerzmittel nach dem Frühstück verabreicht, jedoch nicht vor der Grundpflege. Ein Schmerzprotokoll wurde geführt, die Auswertung des Protokolls war nicht nachvollziehbar. Am 29.02.2024 wurde die Schmerzmedikation von BW vom Hausarzt auf die doppelte Dosis erhöht. Es fehlte jedoch ein Schmerzassessment nach der Medikamentenerhöhung, um die Wirksamkeit und mögliche Nebenwirkungen zu überprüfen. Die BW ist seit dem 20.02.2024 zur Kurzzeitpflege in der Einrichtung. Zum Zeitpunkt der Begehung konnte keine Maßnahmenplanung vorgelegt werden. Bereits bei Aufnahme am 20.02. wären sichtbare Risiken (z.B. Mobilität/Schmerz, Ernährung und Flüssigkeitsversorgung) einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten gewesen. Bei der Bewohnerin E wurden keine Körpergröße und sichtbar reduzierter BMI dokumentiert. Ein Protokoll wurde vom 20.02. bis 23.02.2024 geführt, aber keine Auswertung oder Maßnahmen zur Sicherung des Ernährungszustandes wurden dokumentiert. Am 03.03.2024 stürzte die BW, und die Gewichtsabnahme wurde als Grund angegeben. Die Pflegekraft wurde mit der Blutzuckermessung und Insulingabe der BW beauftragt, konnte jedoch keine Delegation vorlegen. Die Vorhänge des Zimmers im Erdgeschoß waren nicht zugezogen. Der Bewohner war von der Straße aus zu sehen, als sie von einer Pflegekraft gewaschen wurde.

2. Soziale Betreuung:

      • Positive Feststellungen: Insgesamt zeigt die Soziale Betreuung ein positives Bild und des Engagements der Mitarbeiter und des Heimbeirats.
      • Mängel: Keine Beanstandung

3. Hauswirtschaftliche Versorgung und Verpflegung:

    • Positive Feststellungen: die hauswirtschaftliche Versorgung macht einen positiven und vielfältiges
    • Beanstandung: Keine Beanstandung

4. Freiheitseinschränkende Maßnahmen:

      • Positive Feststellungen: Alle Beschlüsse können vorgewiesen werden.
      • Beanstandung: Keine Beanstandung

5. Wohnqualität:

    • Positive Feststellungen: Der Empfangsbereich wurde teilweise renoviert und mit einer großen Infotafel ausgestattet. Sitzmöglichkeiten sind vorhanden. Wegen Umbaumaßnahmen lagern teilweise Gegenstände auf den Fluren. Die sanierten Wohnbereiche sind sauber, hell und freundlich gestaltet. Die überprüften Geräte haben TÜV-Nachweise. Bewohner lobten die Herzlichkeit von Schwester Anna-Florentina.
    • Beanstandung: Die Markierungsstreifen auf den Treppen im alten Treppenhaus sind abgenutzt und müssen erneuert werden, um die Sicherheit sehbehinderter Bewohner zu gewährleisten. Das Gäste-WC im Wohnbereich 2 muss abgeschlossen werden und eine Notrufglocke installiert werden, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten. Der Feuerlöscher im Übergangsbereich zwischen Alt- und Neubau im Wohnbereich 2 muss ordnungsgemäß befestigt und gekennzeichnet werden. Der Aufenthaltsraum im beschützenden Bereich ist zu klein für die Anzahl der Bewohner.6.

6. Qualitäts- und Beschwerdemanagement:

      • Positive Feststellungen: Im Eingangsbereich findet sich gut sichtbar ein Beschwerdebriefkasten, der es ermöglicht, anonyme Beschwerden abzugeben. In dem Beschwerdeordner sind die Beschwerden gut nachvollziehbar abgearbeitet und   protokolliert, die letzte Beschwerde ist aus Oktober 2023.
      • Beanstandung: Das Betreuungskonzept ist nicht aktuell und muss überarbeitet werden. Es fehlt eine Risikoerhebung für das Gesamthaus, die für das Qualitätsmanagement erforderlich ist.

7.Umgang mit Arzneimitteln:

    • Positive Feststellungen: Die Medikamentenlieferunglagerung und -verabreichung im Seniorenzentrum sind gut organisiert und entsprechen den Vorschriften. Die Medikamentenpläne sind übersichtlich gestaltet, die Medikamente werden korrekt kontrolliert und gelagert. Auch die Betäubungsmittel werden ordnungsgemäß dokumentiert. Es gibt jedoch einen Verbesserungsbedarf bei der Zweitkontrolle der Betäubungsmittel, die monatlich durch den Arzt oder Apotheker erfolgen sollte. Der neue Medikamentenkühlschrank im Wohnbereich 1 muss noch mit einem Dokumentationsbogen ausgestattet werden.
    • Mängel:  Der Tresor zur Lagerung von BTM entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen und muss fest verankert werden. Der Zahlencode sollte nur autorisierten Personen bekannt sein und diskret eingegeben werden. den Wohnbereichen 1 und 2 sind die Medikamentenschränke unverschlossen, unübersichtlich und teilweise überfüllt. Medikamente sind nicht korrekt beschriftet, abgelaufen oder mehrfach geöffnet. Es müssen geeignete Kühlschränke mit zuverlässiger Temperaturregelung und -dokumentation angeschafft werden.

8. Hygiene und Infektionsprävention:

    • Positive Feststellungen: Die roten, gelben und blauen Reinigungstücher werden im Untergeschoss in speziellen Plastikboxen trocken und staubgeschützt gelagert. Die Reinigung der Bewohnerwäsche, Bett- und Flachwäsche erfolgt weiterhin durch eine externe Reinigungsfirma. Zusätzlich stehen Waschmaschinen für andere Wäschearten zur Verfügung. Es gibt ausreichend Händedesinfektionsmittelspender in öffentlich zugänglichen Bereichen. Einlaminierte Anweisungen erleichtern die korrekte Handhabung. In unreinen Arbeitsräumen sind einlaminierte Hinweisschilder zu Desinfektionsplänen und Sicherheitsdatenblättern vorhanden. Auf allen Wohnbereichen sind Ordner mit dem Hygieneplan hinterlegt, um Mitarbeitern einen schnellen Zugriff zu ermöglichen. Die Überprüfung der Erste-Hilfe-Kästen ergab keine Beanstandungen. Die Mitarbeiterin aus der Hauswirtschaft beschriftet die Händedesinfektionsmittelflaschen zuverlässig und konform mit den Vorgaben.
    • Beanstandung:  Der Händedesinfektionsspender beim Hintereingang ist im Außenbereich aufgestellt und den Witterungseinflüssen sowie der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Im Wäscheraum wurden Wolldecken gefunden, die für Bewohner im Außenbereich verwendet werden. Im Schwesternzimmer wurden abgelaufene Desinfektionsmittel gefunden. Im Dienstzimmer des Wohnbereich lag eine Brille direkt auf einer durchstichsicheren Entsorgungsbox für infektiöse Abfälle. Im Wohnbereich 1 hingen bereits gebrauchte Einmaltücher zum Trocknen auf einem Nachtstuhl. Auf einem Reinigungswagen im Wohnbereich lagen noch zu verwendende Wischbezüge direkt neben Staubwedeln.
    • Im Pflegebad des Wohnbereich war ein Kanister mit Flächendesinfektionsmittel integriert, jedoch ohne erkennbares Verfallsdatum. In den unreinen Arbeitsräumen auf den Wohnbereichen wurden aufbereitete Nachtstuhleimer und Bettpfannen mit Verschmutzungen gefunden.

9. Personal und personelle Mindestanforderungen:

    • Positive Feststellungen: Lob für Verpflegung, hohe Fachkraftquote, ausreichende Personalbesetzung
    • Beanstandung: Regelmäßige Teambesprechungen sollten in allen Wohnbereichen stattfinden. Protokolle sind wichtig, um den Informationsaustausch zu dokumentieren. Es sollte immer mindestens eine Pflegefachkraft plus eine erfahrene Hilfskraft in der Nacht anwesend sein. Die Dienstpläne müssen entsprechend angepasst werden

 

 10. Qualitätsbereich: Mitwirkung und Mitbestimmung

    • Positive Feststellungen: Die Mitarbeiterin der FQA führte ein Gespräch mit dem Heimbeirat. Der Heimbeirat wurde im Oktober 2023 gewählt. Es gibt zwei Stellvertreter. Eine Heimbeiratssitzung fand im November 2023 statt. Eine Bewohnerversammlung wurde noch nicht einberufen. Den Bewohnern wäre der Heimbeirat bekannt. Die Bewohner könnten sich mit ihren Anliegen an den Heimbeirat wenden. Die in einem Ordner abgelegten Unterlagen, zur Wahl des Heimbeirates, wurden gesichtet.
    • Beanstandung: Keine Beanstandung

 

11. Qualitätsbereich: Bauliche Mindestanforderungen

Kein Prüfgegenstand