Pflegeberatung

Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Pflegeberatung. Die Zuständigkeit soll vor der erstmaligen Beratung von der Pflegekasse namentlich benannt werden. Die Beratung ist kostenlos, da die Pflegekassen die anfallenden Kosten übernehmen. Beratungsstellen werden zum Beispiel von Pflegekassen, Kommunen aber auch Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas betrieben.

Pflegeberatung

  • Erfassen des Hilfebedarfs
  • Erstellung einer Versorgungsplan
  • Begleitung bei der Antragstellung
  • Vorbereitung auf das Begutachtungsverfahren
  • Begleitung beim Begutachtungsverfahren